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Mehrwertsteuersystem: EU-Kommission stellt Optionen vor

In einem aktuell veröffentlichten Papier erläutert die Europäische Kommission Überlegungen zur Gestaltung eines einfacheren, wirksameren und betrugssichereren Mehrwertsteuersystems für den Binnenmarkt in der Europäischen Union (EU). Ziel ist nach Angaben der Kommission die Schaffung eines „endgültigen Mehrwertsteuersystems“, das das seit mehr als 20 Jahren in der EU geltende vorläufige und überholte System ersetzen soll.

Bisher seien grenzüberschreitende Lieferungen von Gegenständen in der EU von der Mehrwertsteuer befreit, während der EU-interne Erwerb im Mitgliedstaat des Erwerbs besteuert werde, erläutert die Kommission. Dieses System habe sich jedoch als betrugsanfällig und als hochkompliziert für grenzübergreifende Geschäfte erwiesen.

Umfangreiche politische und fachliche Konsultationen hätten ergeben, dass ein auf dem Ursprungsort basierendes System nicht realisier- bar sei. Vielmehr bestehe Einigkeit darin, dass ein endgültiges System auf dem Grundsatz des Bestimmungsorts basieren müsse, das heißt die Mehrwertsteuer sei am Bestimmungsort der Gegenstände zu entrichten. Dieses System könne jedoch für Lieferungen von Gegenständen zwischen Unternehmen auf unterschiedliche Weise gestaltet und umgesetzt werden. In dem jetzt veröffentlichten Papier stellt die Kommission fünf Optionen vor, die sie für durchführbar hält:

  • Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wohin die Gegenstände geliefert werden.
  • Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wo der Kunde niedergelassen ist.
  • Der Kunde – nicht der Lieferer – schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wo der Kunde niedergelassen ist (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft).
  • Der Kunde – nicht der Lieferer – schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wohin die Gegenstände geliefert werden.
  • Der Status quo wird beibehalten, allerdings mit einigen Änderungen.

Die Kommission werde nun eine eingehende Bewertung vornehmen, um festzustellen, welche Auswirkungen die einzelnen Optionen für die Unternehmen und die Mitgliedstaaten hätten. Für das Frühjahr 2015 hat sie angekündigt, auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse das mögliche weitere Vorgehen zu erläutern.

Europäische Kommission, PM vom 30.10.2014


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