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Neue Umsatzsteuer-Regeln für die E-Commerce-Branche ab 01.01.2015

Umsatzsteuererklärung

In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden zum 01. Januar 2015 auf Grundlage der Richtlinie 2008/8/EG vom 12.02.2008 die Regelungen der Umsatzbesteuerung in der E-Commerce-Branche auf den Kopf gestellt. Anbieter von elektronisch übermittelten Produkten und Dienstleistungen an den Endkunden müssen ab diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuer im Europäischen Mitgliedstaat des Käufers abführen. Betroffen sind nicht nur europäische Anbieter, sondern auch auf dem europäischen Markt agierende Anbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.

Verbunden ist die Neuregelung mit einem erhöhten Haftungsrisiko für den Unternehmer. Das erhöhte Haftungsrisiko entsteht durch die aus den unterschiedlichen Umsatzsteuerregelungen der verschiedenen Länder resultierenden Umsatzsteuermelde- bzw. Registrierungspflichten. Daher sollt sich jeder Unternehmer in der betroffenen Branche spätestens jetzt mit der Thematik beschäftigen und die entsprechenden Vorkehrungen treffen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.


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Steuerberater und Diplom-Kaufmann Matthias Brinkmann

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