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Steuervorteil bei Leistungen von Handwerkern und Gärtnern

Gärtner

Kaum steht der Frühling vor der Tür, kann sich manch ein Handwerker und Gärtner kaum vor Aufträgen retten. Ob Modernisierung, Renovierung oder Gartenpflege – es lohnt sich auch steuerlich einen Fachmann zu beauftragen. 20 Prozent vom Arbeitslohn im Wert von bis zu 6.000 Euro sind beim Auftraggeber absetzbar. Daraus resultiert ein Steuervorteil von bis zu 1.200 Euro.

Hinzu kommt nun die Neuerung, dass hierunter auch die Erweiterung von Wohnraum fällt, wie z.B. der Anbau von Balkon oder Wintergarten sowie der Ausbau eines Daches. Profitieren kann man auch dann, wenn die Baumaßnahme bereits vor einigen Jahren durchgeführt wurde. Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, so kann man dies auch rückwirkend geltend machen.

Seit 2011 ist laut Bundesfinanzhof nun auch die Neuanlage von Gärten absetzbar. Das Pflanzen von Bäumen, Büschen oder Rasen, Ausschachtungen/Erdarbeiten im Garten und auch die Erstellung von Stützmauern und Einfriedungen zählen hierzu.

Beachtet werden sollte, dass eine ordentliche Rechnung vorliegt. Ausschlaggebend ist, dass diese nicht in bar gegen Quittung, sondern per Überweisung beglichen wird. Des Weiteren sind Anfahrt- und Maschinenkosten des Fachmanns absetzbar. Das Material zahlt der Steuerzahler selbst.


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