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Enterbung

Wenn jemand stirbt, regelt das Testament, wer den Nachlass bekommt. Auch wenn es eine gesetzliche Erbfolge gibt, kann der Erblasser durch eine letztwillige Verfügung (z. B. Testament oder Erbvertrag) davon abweichen. Dabei kann es vorkommen, dass nahe Angehörige enterbt werden. Das heißt: Sie sind vom Erbe ausgeschlossen. Doch eine Enterbung ist nicht immer endgültig – es gibt Wege, sich dagegen zu wehren.

 

Wann ist ein Testament wirksam?
Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen:

  • Es muss handschriftlich und unterschrieben sein.
  • Ein Erbvertrag braucht zusätzlich eine notarielle Beurkundung.

Fehlen diese Anforderungen, ist das Testament formungültig – und die Enterbung unwirksam. Dann gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.

Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten
Ein Testament kann auch nichtig sein, wenn es gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Zum Beispiel:

  • Ein Erblasser setzt eine Pflegekraft als Erbin ein. Das ist laut Heimgesetz verboten.
  • Die Erbeinsetzung ist an Bedingungen wie Heirat, Scheidung oder Religionswechsel geknüpft. Solche Forderungen gelten als sittenwidrig.
  • Der Erblasser enterbt Ehepartner oder Kinder zugunsten einer Geliebten. Dieses sogenannte Mätressentestament kann sittenwidrig sein – das muss aber bewiesen werden.

War der Erblasser testierfähig?
Ein Testament ist nur gültig, wenn der Erblasser testierfähig war. Das ist nicht der Fall bei: 

  • Geistiger Störung 
  • Bewusstseinsstörung 
  • Geistesschwäche 

Der Erblasser muss zum Zeitpunkt des Schreibens verstanden haben, was er tut. Wer unter 16 ist, darf gar kein Testament machen (Testiermündigkeit). Ist der Erblasser testierunfähig, ist das Testament nichtig – die Enterbung somit hinfällig.

Anfechtung wegen Irrtum oder Drohung
Ein Testament kann auch angefochten werden, wenn es unter Drohung oder aus einem Irrtum heraus entstanden ist: 

  • Der Erblasser glaubte, nur ein notarielles Testament sei gültig, obwohl ein handschriftliches ausgereicht hätte. 
  • Er wurde zur Erstellung des Testaments gezwungen. 
  • Er irrte sich über die Erbberechtigung einer Person. 
  • Er setzte jemanden ein, weil er fälschlich dachte, diese Person stehe ihm nahe (Motivirrtum). Wenn es später zum Bruch kommt, kann das Testament unter Umständen angefochten werden – das ist aber schwer zu beweisen.

Fazit zur Enterbung
Eine Enterbung ist rechtlich möglich, aber nicht immer wirksam. Wer enterbt wurde, sollte prüfen: 

  • Ist das Testament formal korrekt? 
  • War der Erblasser testierfähig? 
  • Gab es einen Irrtum oder Druck? 

In vielen Fällen lohnt sich eine Anfechtung des Testaments. Vor allem Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder oder Ehepartner) haben trotz Enterbung oft Anspruch auf einen Teil des Erbes.

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