Ist eine vorzeitige Erbauszahlung möglich?
Viele Erben möchten ihr Erbe bereits zu Lebzeiten des Erblassers erhalten. Doch laut Erbrecht gibt es keinen automatischen Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung. Das Erbe steht den Erben erst nach dem Ableben des Erblassers zu.
Trotzdem kann eine Vereinbarung getroffen werden, um eine vorzeitige Auszahlung zu ermöglichen. Eine gängige Lösung ist der Pflichtteilverzicht: Der Erbnehmer erhält bereits zu Lebzeiten des Erblassers eine Zahlung und verzichtet im Gegenzug auf seinen späteren Pflichtteil.
Pflichtteilverzicht und vorzeitige Auszahlung
Viele Eltern möchten ihre Kinder finanziell frühzeitig unterstützen, beispielsweise beim Immobilienkauf oder der Existenzgründung. In solchen Fällen kann eine vorweggenommene Erbfolge oder Schenkung vereinbart werden.
Der Erbnehmer verzichtet auf seinen späteren Pflichtteil, um eine vorzeitige Auszahlung zu erhalten. Diese Vereinbarung muss jedoch notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein.
Vorteile und Risiken der vorzeitigen Auszahlung
Vorteile für den Erblasser:
- Er kann zu Lebzeiten beeinflussen, wofür sein Vermögen genutzt wird.
- Streitigkeiten unter den Erben können vermieden werden.
Vorteile für den Erben:
- Das Geld steht ihm zu einem Zeitpunkt zur Verfügung, an dem er es benötigt.
- Er kann größere finanzielle Vorhaben, wie einen Hauskauf, früher realisieren.
Risiken:
- Der ausgezahlte Betrag kann geringer sein als der gesetzliche Pflichtteil.
- Konflikte mit anderen Erben sind möglich.
Erbengemeinschaft – mögliche Probleme und Lösungen
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass alle Erben gemeinsam über das Vermögen entscheiden müssen – einzelne Erben können nicht eigenmächtig über ihren Anteil verfügen.
Zur Auflösung einer Erbengemeinschaft gibt es zwei Möglichkeiten:
- Verkauf des Erbteils: Ein Erbe kann seinen Anteil verkaufen, benötigt dazu jedoch die Zustimmung der anderen Erben, die ein Vorkaufsrecht haben.
- Abschichtung: Ein Erbe kann gegen eine Abfindung aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Auch hierfür ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Geldvermächtnis – eine besondere Erbform
Ein Geldvermächtnis ist eine testamentarisch festgelegte Geldzuwendung. Im Gegensatz zur vorzeitigen Auszahlung des Erbteils hat der Begünstigte hier einen rechtlichen Anspruch auf Auszahlung, der nicht verweigert werden kann.
Erbstreitigkeiten und rechtliche Unterstützung
Erbstreitigkeiten sind keine Seltenheit, insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind. Wenn keine Einigung erzielt wird, bleibt oft nur der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht.