Vermieter können ihre Immobilien schneller abschreiben und so Steuern sparen.
Ein neues Urteil ermöglicht es Immobilieneigentümern, ihre Gebäude schneller von der Steuer abzusetzen. Bisher war eine Abschreibung von 2% pro Jahr üblich, was einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren entspricht. Dank eines aktuellen Gerichtsurteils können Vermieter nun eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen und so jährlich höhere Abschreibungen geltend machen.
Ein Online-Gutachten reicht dabei aus, um die Restnutzungsdauer einer Immobilie zu ermitteln. Das Finanzgericht Köln bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
So funktioniert es:
- Kürzere Nutzungsdauer: Vermieter können durch ein Gutachten nachweisen, dass ihre Immobilie aufgrund von Alter oder Zustand eine kürzere Nutzungsdauer hat.
- Höhere Abschreibung: Je kürzer die Nutzungsdauer, desto höher ist der jährliche Abschreibungsbetrag.
- Steuerersparnis: Durch höhere Abschreibungen sinkt der steuerpflichtige Gewinn und somit die zu zahlende Steuer.
Warum ist das wichtig?
- Mehr Geld für Vermieter: Durch die Steuerersparnis bleibt mehr Geld für Reparaturen, Modernisierungen oder andere Investitionen.
- Einfachere Handhabung: Ein Online-Gutachten ist eine unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit, die Nutzungsdauer zu ermitteln.
Fazit:
Vermieter, die eine ältere Immobilie besitzen, sollten prüfen, ob sie von dieser neuen Regelung profitieren können. Eine Überprüfung der Nutzungsdauer kann sich lohnen, um unnötig hohe Steuern zu vermeiden.