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Grunderwerbsteuer: Freibetrag abgelehnt

Grunderwerbsteuer Neubau

Der Finanzausschuss des Bundestages hat die Forderung der FDP-Fraktion abgelehnt, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer anzuheben und damit für eine Erhöhung der Wohneigentumsquote zu sorgen. In der Sitzung am 13.06.2018 votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen einen entsprechenden Antrag (BT-Drs. 19/1696). Nur die FDP-Fraktion stimmte dafür.

In dem Antrag fordert sie, den Ländern im Grunderwerbsteuergesetz die Möglichkeit einzuräumen, einen Freibetrag bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro pro Person zu bestimmen. Der Freibetrag soll ganz oder sukzessive bis zum Erreichen des Höchstbetrages verbraucht werden können. Die Länder sollen selbst über die Höhe des Freibetrages bis zum Höchstwert von 500.000 Euro entscheiden. Sie „sollen in einen Wettbewerb eintreten, der die Menschen in ihrem Land bestmöglich beim Grunderwerb unterstützt“, fordern die Abgeordneten.

In der Ausschusssitzung verwies die FDP-Fraktion darauf, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland trotz wirtschaftlich robuster Lage und des historisch niedrigen Zinsumfeldes nur 45 Prozent betrage und Deutschland damit Schlusslicht in der Europäischen Union sei. Besonders junge Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen hätten es jedoch zunehmend schwerer, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen und Eigentum zu bilden. Ein Grund für die Entwicklung seien die hohen Erwerbsnebenkosten, von denen wiederum ein Großteil auf die Grunderwerbsteuer entfalle. Diese Erwerbsnebenkosten müssten aus dem Eigenkapital aufgebracht und könnten nicht finanziert werden.

In dem Antrag bezeichnet es die Fraktion als auffällig, dass das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer seit 2005 von 4,7 Milliarden Euro auf 12,4 Milliarden im Jahr 2016 und damit um mehr als das Zweieinhalbfache gestiegen sei, während die Eigentumsquote des unteren Einkommensfünftels seit 1990 von 25 Prozent auf 17 Prozent gesunken sei. Um den „Startschuss“ für eine „Eigentümernation Deutschland“ zu geben, müsse ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeführt werden, fordert die FDP-Fraktion. Die Spirale der ständig steigenden Grunderwerbsteuersätze in den meisten Bundesländern und der damit verbundenen ansteigenden Steuerbelastung beim Erwerb selbstgenutzten Eigentums müsse durchbrochen werden.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, seine Fraktion unterstütze die Schaffung von Wohneigentum. Die Grunderwerbsteuer sei dabei ein Thema, das mit den Ländern abgestimmt werden müsse, da die Entlastung der Länder geregelt werden müsse. Wenn das Thema Grunderwerbsteuer angegangen werde, müsse auch über die so genannten Share-Deals geredet werden, um Missbräuche zu verhindern. Die SPD-Fraktion erinnerte die FDP daran, dass sie in Nordrhein-Westfalen mitregiere und dort mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer beginnen könne. Jetzt den Antrag im Bundestag zu stellen, sie der falsche Weg, so ein Sprecher der SPD-Fraktion, der die Freibetragslösung zudem als „Bürokratieproduktion erster Güte“ bezeichnete. Die AfD-Fraktion begrüßte grundsätzlich den FDP-Antrag. Es habe früher eine gute Bauförderung gegeben. Dieser Baustein der privaten Altersvorsorge durch Eigentumsbildung sei jedoch vergessen worden. Der Sprecher der AfD-Fraktion kündigte einen eigenen Antrag seiner Fraktion zur Eigentumsförderung mit einer sozialen Komponente und unter Einbeziehung der Kinderzahl an.

Der Anstieg der Nebenkosten für Bauherren oder Hauskäufer durch die Grunderwerbsteuer steht nach Ansicht der Fraktion Die Linke in keinem Zusammenhang mit dem Rückgang der Eigentumsquote. Diese gehe bereits seit 1990 zurück. Grund dafür sei die ungleiche Verteilung von Vermögen. Ein Freibetrag werde nichts daran ändern, dass untere Einkommensgruppen kein Eigentum bilden könnten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der FDP-Fraktion vor, in eine Ländersteuer eingreifen zu wollen. Über andere Nebenkosten wie die Notarkosten verliere die FDP-Fraktion kein Wort.

Deutscher Bundestag, PM vom 13.06.2018


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