Anfang März 2018 beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017. Wie auch in den vergangenen Jahren könnten Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln, teilt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mit. Dazu zählten etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Das Ministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Dies biete besonders für die Steuerbürger Vorteile: Die Daten müssten nicht mehr per Hand eingegeben werden. Die Finanzverwaltungen der Länder ermöglichten über das Internetportal „Mein ELSTER“ einen bequemen und bei vorheriger Authentifizierung meist auch papierlosen Zugang zum Finanzamt, ganz ohne Formulare (nähere Informationen unter „www.elster.de“). Für alle, die diese Möglichkeit nutzen, gebe es noch einen weiteren Vorteil: Für die Abgabe könne man sich zwei Monate länger Zeit lassen. Die Abgabefrist ende erst Ende Juli 2018.
Bürger, die nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, finden die Vordrucke laut Finanzministerium Nordrhein-Westfalen auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums („www.bundesfinanzministerium.de“) unter der Rubrik „Service/Formulare“ als Download. Ebenfalls könnten die Vordrucke in Papierform im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In Ausnahmefällen – etwa bei gehbehinderten, alten oder schwerkranken Menschen – könnten die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.
Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt laut Finanzministerium Nordrhein-Westfalen in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Die Bearbeitungszeit könne je nach Komplexität oder Einzelfall variieren.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 04.03.2018
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Steuerberater und Diplom-Kaufmann Matthias Brinkmann