Nachdem sich die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein am 22.09.2017 im Bundesrat für die Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer eingesetzt haben, fordert der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) nun konkrete Maßnahmen. Letztlich sei der Bundestag am Zug, um Änderungen bei der Grunderwerbsteuer herbeizuführen.
„Bei der Grunderwerbsteuer liefern sich die Länder seit Jahren einen Wettlauf um den höchsten Steuersatz“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Damit verbaue der Staat vor allem jungen Familien den Weg zum Eigenheim. „Vage Versprechen reichen hier nicht aus. Was die Bürger brauchen, sind spürbare Entlastungen, damit Wohneigentum bezahlbar bleibt“, so Holznagel.
Mit Steuersätzen von bis zu 6,5 Prozent habe sich die Grunderwerbsteuer zu einer „Wohneigentums-Bremse“ entwickelt, so der BdSt. Denn die Steuer könne nicht kreditfinanziert werden, sondern müsse aus dem Eigenkapital aufgebracht werden. Dies hindere vor allem Familien und Bezieher mittlerer Einkommen daran, ein Eigenheim zu erwerben.
Die Grunderwerbsteuer hemme die Bildung von Wohneigentum auch deshalb, weil sie den größten Teil der Erwerbsnebenkosten ausmache. Dies verteuere den Kauf eines Eigenheims und belaste somit eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge, die von vielen Bürgern wertgeschätzt werde. Auch deshalb hinke Deutschland im internationalen Vergleich beim Wohneigentum hinterher: Denn trotz Niedrigzinspolitik stagniere die Wohneigentumsquote seit Jahren auf einem niedrigen Niveau von rund 45 Prozent.
Der BdSt fordert daher, den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern komplett steuerfrei zu stellen. Dann würden die Bürger, die ein Eigenheim erwerben wollen, wirksam entlastet. Zudem sollten die überhöhten Steuersätze deutlich abgesenkt werden.
Seit September 2006 können die Länder die Steuersätze bei der Grunderwerbsteuer selbst bestimmen. Seither hätten 14 Bundesländer die Grunderwerbsteuer insgesamt 27 Mal erhöht, so der BdSt. In Brandenburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und im Saarland sei der Steuersatz mit 6,5 Prozent am höchsten. Nur in Bayern und Sachsen liege er bei unveränderten 3,5 Prozent.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 22.09.2017
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