Online Akte

Renten-Beiträge: Nicht als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar

Rentenbeitrag Werbungskosten

Es besteht kein Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten. Dies stellen die obersten Finanzbehörden der Länder in einer Allgemeinverfügung vom 16.12.2016 klar. Sie verweisen auf die §§ 367 Absatz 2b und 172 Absatz 3 der Abgabenordnung und die Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 14.06.2016 (2 BvR 290/10 und 2 BvR 323/10) und vom 13.07.2016 (2 BvR 288/10 und 2 BvR 289/10).

Nach der Allgemeinverfügung werden am 16.12.2016 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2005 zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3a Einkommensteuergesetz verstoße gegen das Grundgesetz. Entsprechendes gelte für am 16.12.2016 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung für einen Veranlagungszeitraum ab 2005, heißt es in der Allgemeinverfügung weiter.

Gegen die Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch sei insoweit ausgeschlossen, betonen die obersten Finanzbehörden der Länder. Die Frist für die Erhebung der Klage betrage ein Jahr.

Bundesfinanzministerium, PM vom 16.12.2016 zu Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.12.2016


Matthias-Brinkmann-100

Sie haben Fragen rund um dieses Thema?

Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner für Steuerberatung:
Steuerberater und Diplom-Kaufmann Matthias Brinkmann

Sie haben Fragen?
Jetzt Termin vereinbaren

Weyerhofstr. 71
47803 Krefeld

Steuerberatung

02151 / 76967-30

Rechtsberatung

02151 / 76967-40

Aktuelles

Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld

Steuerberatung Krefeld klein

Standort Krefeld

02151/76967-30 (Steuerberatung)
02151/76967-40 (Rechtsberatung) Kundenlogin: