An den drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichten wird seit dem 01.03.2017 die führende elektronische Gerichtsakte pilotiert. Dies bedeutet, dass in jeweils zwei Pilotsenaten für alle ab dem 01.03.2017 neu eingehenden Verfahren keine Papier-Akte mehr geführt wird, sondern ausschließlich eine elektronische Akte. Die Finanzgerichte in Düsseldorf, Köln und Münster gehören damit zu den ersten Gerichten, die mit einer führenden elektronischen Akte arbeiten, meldet das FG Münster.
Die Finanzgerichte hätten bereits 2004 den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet, der es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, mit dem Gericht elektronisch zu kommunizieren. Bei der Einführung der elektronischen Gerichtsakte handele es sich „um einen weiteren bedeutenden Meilenstein“ in der fortschreitenden Digitalisierung. Die Finanzgerichte hofften, in absehbarer Zeit auch die Steuerakten von der Finanzverwaltung in elektronischer Form bereitgestellt zu bekommen, so das FG Münster.
Finanzgericht Münster, PM vom 01.03.2017
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