Mit einer Reform der Mehrwertsteuer-Regeln will die Europäische Kommission den Online-Handel erleichtern und Steuerverluste der Mitgliedstaaten wettmachen. Durch ein EU-weit einheitliches Portal für die auf Online-Umsätze fällige Mehrwertsteuer sollen Unternehmen in der Europäischen Union Verwaltungskosten von jährlich 2,3 Milliarden Euro einsparen können. Gleichzeitig sollen die neuen Vorschriften sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist.
Das soll zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen führen und den Mitgliedstaaten helfen, die derzeit auf fünf Milliarden Euro jährlich veranschlagten Steuerverluste bei Online-Umsätzen wettzumachen. Bis 2020 würden sich die jährlichen Mindereinnahmen voraussichtlich auf sieben Milliarden Euro belaufen. Daher müsse dringend gehandelt werden, erläutert die Kommission.
Außerdem soll es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, dieselben Mehrwertsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen wie E-Books und Online-Zeitungen zu erheben wie auf die entsprechen Print-Veröffentlichungen. Dafür würden Vorschriften aufgehoben, die Online-Veröffentlichungen von den Steuervergünstigungen für herkömmliche Druckerzeugnisse ausschließen.
Um die Mehrwertsteuervorschriften für im Online-Handel tätige Kleinstunternehmen und Start-ups zu vereinfachen, soll die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 10.000 Euro im Inland abgerechnet werden. Um kleinen und mittleren Unternehmen das Leben zu erleichtern, sollen die Verfahren für grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 100.000 Euro vereinfacht werden.
Zudem soll gegen Mehrwertsteuerbetrug von außerhalb der EU vorgegangen werden, der zu Verzerrungen des Marktes und unlauterem Wettbewerb führen kann.
Diese Legislativvorschläge der Kommission werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt.
Europäische Kommission, PM vom 01.12.2016
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